Das hohe Konfliktpotential auf dem Gebiet des Bau- und Architektenrechts resultiert aus dem Zusammentreffen der hohen Erwartungen insbesondere privater Bauherren ("Traum von Eigenheim"), der Vielzahl der Beteiligten sowie dem Zeit- und Kostendruck, dem alle Beteiligte ausgesetzt sind.
Hinzu kommt, dass sich bei der Durchführung des Bauvorhabens Abhängigkeiten insbesondere von den bauausführenden Unternehmen entwickeln, die nicht ohne das Risiko einer erheblichen Verzögerung der Fertigstellung ausgetauscht werden können.
Allein mit juristischen Mitteln ausschließen lassen sich derartige Konflikte natürlich niemals vollständig. Die frühzeitige anwaltliche Beratung kann aber bei der Vertragsgestaltung Wege aufzeigen, sie nach Möglichkeit zu vermeiden oder zumindest ihre Folgen abzumildern. Eine baubegleitende Beratung hilft, sich anbahnende Konflikte frühzeitig zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken. Notfalls darf man sich auch nicht scheuen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.