Unter dem Begriff IT-Recht werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für Entwicklung, Herstellung, Vertrieb, Zugänglichmachung und Nutzung von Hard- und Software sowie digitalen Inhalten jeglicher Art zusammengefasst. Teilbereiche sind das Internetrecht bzw. Multimedia-Recht.
Das IT-Recht definiert damit zugleich die rechtlichen Rahmenbedingungen für die digitale Transformation in Gesellschaft, Industrie, Dienstleistungssektor und Arbeitswelt. Sein Gegenstand sind daher auch wesentliche rechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit Themen wie Industrie 4.0, Internet of Things, Artificial Intelligence etc.
Als Querschnittsmaterie weist es Bezüge insbesondere zum Recht des Geistigen Eigentums, Wettbewerbs-, Medien- und Vertragsrecht auf.
Rechtsverletzungen auf diesem Gebiet können häufig im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes verfolgt werden. Das setzt jeden, der sich hier in den juristischen Fallstricken verheddert, bei der Korrektur seiner Fehler unter erheblichen Zeitdruck. Die Zeit aber, einen Anwalt zu Rate zu ziehen, hat auch in einem solchen Fall jeder, und sollte sie sich spätestens dann auch nehmen.